Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,4 Millionen Versicherte in über 400.000 Betrieben der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben.
Alle Beschäftigten in diesen Unternehmen sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert. Unternehmer und ihre im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mitarbeitenden Ehegatten aus Betrieben der Fleischwirtschaft sind kraft Satzung ebenfalls versichert. Unternehmer und ihre im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag mitarbeitenden Ehegatten aus anderen Branchen des Zuständigkeitsbereichs der BGN können sich freiwillig versichern.
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