Über uns: Die Evangelische Kirche der Pfalz wird durch ihre oberste Behörde, den Landeskirchenrat in Speyer, geleitet und verwaltet. Der Landeskirchenrat berät die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und Zweckverbände sowie die landeskirchlichen Werke, Einrichtungen und Stiftungen und führt Aufsicht über deren Verwaltung. Er ist Dienst- bzw. Arbeitgeber für mehr als 1000 Beschäftigte. Wir brauchen Unterstützung im Bereich Steuern Sie haben Ahnung vom Steuerrecht und arbeiten vorzugsweise in einer Steuerkanzlei, im Finanzamt oder einer anderen öffentlichen Verwaltung? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen (Kennziffer: 001157-25-02).
Der Fachbereich Bürgerdienste sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n STANDESBEAMT*IN (M/W/D) bis Entgeltgruppe 9c TVöD / bis Besoldungsgruppe A 10g LBesO | Vollzeitt | unbefristet
Die Dienststelle Finanzen, Steuern, Beteiligungscontrolling sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine REFERENT*IN GRUNDSATZANGELEGENHEITEN (M/W/D) Entgeltgruppe E13 TVöD / Besoldungsgruppe A 13h LBesO | Vollzeit | unbefristet
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Bei der Stadtverwaltung Speyer ist im Fachbereich 2 „Sicherheit, Ordnung, Umwelt, Bürgerdienste, Verkehr“ in der Ausländerbehörde in der Innenstadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer Sachbearbeiter*in Ausländerwesen (w/m/d) in Vollzeit (39 Wochenstunden / 40 Wochenstunden) und unbefristet neu zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich auch teilbar, wenn unter den Teilzeitkräften ein schlüssiges Arbeitszeitmodell vereinbart werden kann.
Die Gemeinde Brühl ist ein beliebter Wohnort im Herzen des Rhein-Neckar-Kreises mit über 14.000 Einwohnern. Das lebendige Miteinander einer überschaubaren Gemeinde und die Nähe zu den pulsierenden Städten Mannheim, Heidelberg und Speyer ergänzen sich perfekt. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Sachbearbeiter Bauverwaltung (m/w/d) in Vollzeit.
Bei der Stadtverwaltung Speyer ist im Fachbereich 2 „Sicherheit, Ordnung, Umwelt, Bürgerdienste, Verkehr“ in der Abteilung 240 „Standesamt“ zum 01.07.2025 die Stelle einer/eines Standesbeamtin/ Standesbeamten (w/m/d) in Vollzeit (40 Wochenstunden für Beamt*innen, 39 Wochenstunden für Tarifbeschäftigte) neu zu besetzen. Eine Besetzung der Stelle mit zwei Teilzeitkräften ist möglich, wenn unter den Teilzeitkräften ein schlüssiges Arbeitszeitmodell vereinbart werden kann.