Die Gemeinde St. Leon-Rot, Rhein-Neckar-Kreis, ca. 13.800 Einwohner, mit gut ausgebauter Infrastruktur und hohem Freizeitwert, stellt zum 01.09.2018 folgenden Ausbildungsplatz zur Verfügung
Einführungspraktikum zum Bachelorstudiengang
"Gehobener Verwaltungsdienst - Public Management" (m/w)
Die Ausbildung erfolgt im dualen System, d.h. praktische Ausbildung und Studiensemester wechseln sich ab. Die Ausbildung dauert insgesamt 3,5 Jahre, wobei sich der Verlauf wie folgt gestaltet:
Ein Semester (6 Monate) Einführungspraktikum bei einem Bürgermeisteramt oder Landratsamt Drei Semester (17 Monate) Grundstudium an der Hochschule in Kehl Zwei Semester (14 Monate) Praktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst mit Wahlmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland sowie in öffentlichen und privaten Unternehmen Ein Semester (5 Monate) Vertiefungsstudium an der Hochschule Kehl
Die Ausbildung ist dual ausgelegt, deshalb sind parallel zwei Bewerbungsverfahren zu durchlaufen.
Onlinebewerbung bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl (Kinzigallee 1, 77694 Kehl).
Bewerbungsschluss ist der 01. Oktober 2017. Internetadresse www.hs-kehl.de. Über die eingegangenen Bewerbungen entscheidet der Zulassungsausschuss der Hochschule im Rahmen der vom Innenministerium Baden-Württemberg aufgestellten Auswahlgrundsätze.
Schriftliche Bewerbung an die Gemeindeverwaltung für das Einführungspraktikum, Bewerbungsunterlagen an die Adresse:
Gemeinde St. Leon-Rot, Personalamt, Rathausstr. 2, 68789 St. Leon-Rot. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2017.
Wenn wir Ihr Interesse für diese vielseitige Ausbildung geweckt haben, bitten wir um Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen.
Zulassungsvoraussetzungen
1. Hochschulzugangsberechtigung
Sie haben oder erwerben bis zum 1. September 2018 die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Sie besitzen bis zum 1. Oktober 2017 einen der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder eine sonstige Qualifikation für ein Studium nach § 58 Abs. 2 Nr. 4-9 Landeshochschulgesetzes. Die beglaubigten Nachweise über den Besitz der Qualifikation für das Studium nach § 58 Abs. 2 Nr. 4-9 LHG (z.B. beruflich Qualifizierte) sind bereits dem Zulassungsantrag beizulegen.
Der höchstzulässige Notendurchschnitt (Grenznote) liegt in diesem Bewerbungsverfahren bei 2,9. Welche Zeugnisse wir benötigen sehen Sie im Zeugnishandbuch auf der Homepage der Hochschule.
Sie können auch ins Auswahlverfahren einbezogen werden, wenn Sie den Notendurchschnitt dieses Jahr nicht erreichen, aber
Sollten Sie den Notendurchschnitt im vergangenen Jahr erreicht haben, aber damals nicht am Zulassungsverfahren teilgenommen haben, weil Sie in diesem Zeitraum
2. Staatsangehörigkeit
Sie sind Deutscher oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder haben eine solche beantragt.
3. Sie weisen die gesundheitliche Eignung nach.
Ein ärztliches Gutachten muss erst nach Erhalt der endgültigen Zulassung vorgelegt werden und wird für das Bewerbungsverfahren noch nicht benötigt.
Weitere Detailinformationen gibt es hier:
Anzeigenart | Stellenangebot |
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Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Duales Studium |
Berufliche Praxis | ohne Berufserfahrung |
Aus- und Weiterbildung | Abitur / Fachabitur |
Berufskategorie | Öffentlicher Dienst, Sicherheit, Reinigung, etc. / Öffentlicher Dienst |
Arbeitsort |