Im Fachbereich 2 „Sicherheit, Ordnung, Umwelt, Bürgerdienste, Verkehr“ ist im Sachgebiet 212 -Ausländerbehörde- zum nächstmöglichen Termin die Stelle eines/einer
Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde (w/m/d)
(Außenstelle in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende)
in Vollzeit neu zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich auch teilbar, wenn die Kernöffnungszeiten abgedeckt werden können.
Das Aufgabengebiet richtet sich im Wesentlichen nach dem Asly- und Aufenthaltsgesetz und umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Rechtssicherheit, soziale und interkulturelle Kompetenz und Argumentationssicherheit, auch in menschlich schwierigen Situationen, sowie die Bewältigung eines oft hohen Arbeitsaufkommens. Einschlägige berufliche Erfahrungen im Ausländer- / Asylrecht und im Umgang mit Konfliktsituationen wären ebenso wünschenswert wie Sprachkenntnisse in Englisch.
Die Arbeitsbedingungen sind flexibel und teamorientiert. Die Bereitschaft zur Dienstverrichtung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten muss vorhanden sein. Die Stadt Speyer ist besonders an der Bewerbung schwerbehinderter Menschen mit den genannten Qualifikationen interessiert.
Fragen betreffend der Stelle beantwortet Ihnen Herr André Barth von der zuständigen Fachabteilung (Tel. 06232/876767-435) oder Herr Klaus Oechsler (Tel. 06232-14-2352) von der Personalabteilung.
Wir bitten alle Bewerberinnen und Bewerber die Onlineplattform „Interamt.de“ zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bitte füllen Sie dabei die Felder 1 bis 11 des Interamt-Bewerbungsbogens unbedingt vollständig aus, auch wenn Sie einen gesonderten Lebenslauf und ein Anschreiben beifügen.
Zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den folgenden Direktlink:
https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=634970
Bewerbungsschluss: 13.12.2020
Bitte nutzen Sie ausschließlich das Online-Bewerbungsverfahren.
Um diese Stellen können sich Personen bewerben, welche die 2. Angestelltenprüfung erfolgreich abgelegt haben. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung im 3. Einstiegsamt) ist auch eine Einstellung als Beamter/Beamtin möglich. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 9b TVöD bzw. A 10 LBesG. Bitte beachten Sie, dass die erfolgreich abgelegte 2. Angestelltenprüfung oder eine erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung im 3. Einstiegsamt zwingende Voraussetzungen sind. Bewerbungen von Personen, die nicht über diese Qualifikation verfügen, können nicht berücksichtigt werden.