Die
Evangelische Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche) sucht für ihre oberste Behörde, den
Landeskirchenrat in Speyer, eine/einen
Verwaltungsangestellte/Verwaltungsangestellten
in Teilzeit
(23 Wochenstunden).
Zu den Aufgaben gehören Sekretariats- und allgemeine Verwaltungsarbeiten.
Vorausgesetzt werden gute Kenntnisse in Microsoft Office und die Bereitschaft, sich in kirchliche Strukturen einzuarbeiten. Wir erwarten Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft, Flexibilität in der Arbeitsorganisation sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Aufgabenerledigung.
Neben den üblichen Sozialleistungen bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem angenehmen Arbeitsumfeld mit eigenverantwortlicher Tätigkeit. Für das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) entsprechende Anwendung. Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA. Die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder in einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist Voraussetzung für die Einstellung in den kirchlichen Dienst.
Für das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) entsprechende Anwendung.
Bitte senden Sie uns nur Kopien von Zeugnissen u. ä zu, da wir aus organisatorischen Gründen von der Rücksendung der Bewerbungsunterlagen absehen.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Verwaltungsrat i. K. Achim Glang, E-Mail: achim.glang@evkirchepfalz.de, Tel. 06232/667-111 gerne zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis 30. Januar 2017 an:
Evangelische Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)
- Landeskirchenrat - Frau Beate Schulz
Domplatz 5, 67346 Speyer
oder per Mail an: beate.schulz@evkirchepfalz.de
Vorausgesetzt werden gute Kenntnisse in Microsoft Office und die Bereitschaft, sich in kirchliche Strukturen einzuarbeiten. Wir erwarten Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft, Flexibilität in der Arbeitsorganisation sowie die Fähigkeit zur selbstständigen Aufgabenerledigung. Die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder in einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist Voraussetzung für die Einstellung in den kirchlichen Dienst.
Anzeigenart | Stellenangebot |
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Arbeitszeit | Teilzeit |
Vertragsart | Festanstellung |
Berufliche Praxis | mit Berufserfahrung |
Aus- und Weiterbildung | Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss |
Berufskategorie | Öffentlicher Dienst, Sicherheit, Reinigung, etc. / Sonstiges |
Arbeitsort |