Bei der Stadt Speyer ist beim Fachbereich 4 „Jugend, Familie, Senioren und Soziales“ in der Abteilung 420 „Jugendhilfeleistungen, Betreuungsbehörde“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für eine/n Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in (w/m/d) bei der Betreuungsbehörde in Vollzeit und unbefristet neu zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich auch teilbar, wenn unter den Teilzeitkräften ein schlüssiges Arbeitszeitmodell vereinbart werden kann.
Die Betreuungsbehörde ist zuständig für die Erfüllung der behördlichen Aufgaben im Bereich des Betreuungsrechts, die sich aus den Bestimmungen des BGB, BtBG bzw. BtOG, FamFG ergeben.
1. Betreuungsgerichtshilfe:
2. übergeordnete Querschnitts- und Netzwerkarbeit im Betreuungswesen: