Gemäß der Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 Abs. 2 SGB V verfolgt das Ambulanzzentrum die Aufgabe, Menschen mit psychischen Erkrankungen ambulant zu behandeln und zu betreuen, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Dafür arbeitet ein multiprofessionelles Team aus Fachärzten, Psychologen, Pflegefachkräften, Sozialdienstmitarbeitern, Ergotherapeuten und medizinischen Fachangestellten zusammen.