Bei der Stadtverwaltung Speyer ist im Fachbereich 1 „Zentrale Dienste“ in der Abteilung 132 „Stadtkasse“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der Leitung der Vollstreckungsstelle (m/w/d) in Vollzeit (39 bzw. 40 Wochenstunden) und unbefristet neu zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich auch teilbar, wenn unter den Teilzeitkräften ein schlüssiges Arbeitszeitmodell vereinbart werden kann.