Im Fachbereich 2 ist in der Abteilung 210, Sachgebiet 211 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitungsstelle „Gaststättenrecht“ mit einem/einer Mitarbeiter*in (w/m/d) in Vollzeit (39 bzw. 40 Wochenstunden) und unbefristet neu zu besetzen.
Die Stelle ist grundsätzlich auch teilbar. Die Aufgaben betreffen die Bereiche Gaststättenrecht, Versammlungsgesetz, Festsetzung von Messen/Märkten/Ausstellungen, Ladenöffnungsgesetz, Landesfeiertagsgesetz, Sammlungsgesetz, Spielhallenrecht und Lotteriewesen.